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Der Katzen-Freunde-Germania e.V. (KFG) veranstaltet internationale Katzenausstellungen.
Internationale Katzenausstellungen sind international ausgeschrieben und mit einer internationalen Jury besetzt. Die Zusammensetzung der Jury liegt beim Veranstalter.
Ziele der Ausstellung sind, den Katzenhaltern Gelegenheit zu geben, ihre Katzen mit anderen Tieren gleicher Varietät auf internationaler Ebene in einem größeren Rahmen zu vergleichen, Erfahrungsaustausch und Fachgespräche mit Mitgliedern anderer Vereine, Ausstellungsbesuchern und Katzenliebhabern die Katze in ihrer Vielfalt in Rasse und Farbe vorzustellen, ihnen das Wesen der Katze näher zu bringen und dadurch ein größeres Verständnis für die Katze als Haustier zu finden.
Alle Mitglieder von Vereinen, die von dem KFG e.V. anerkannt werden, sowie vereinslose Katzenbesitzer sind berechtigt, ihre Katzen auf Ausstellungen des KFG e.V. auszustellen. Die Ausstellungsleitung ist jedoch berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Annahme von Meldungen zu verweigern.
Mit der Anmeldung seiner Katze erklärt sich der Aussteller mit den Ausstellungsrichtlinien einverstanden.
Für jede angemeldete Katze (Wurf) wird eine Ausstellungsgebühr erhoben. Diese Gebühr beinhaltet die Bewertung, nicht den Käfig. Die Höhe der Gebühr bestimmt der Veranstalter. Die gültigen Meldegebühren und Meldefristen sind im Internet veröffentlicht. Jeder Aussteller erhält eine Meldebestätigung mit Aufschlüsselung der Meldegebühren. Für Katalog und Abfallentsorgung, bei Zahlung am Einlass, bei Nutzung eines Doppelkäfigs mit nur einer Katze sowie Änderungen an der Meldung nach Meldeschluss werden zusätzliche Gebühren fällig.
Meldungen von Ausstellern ohne rechtzeitige Zahlung des Meldegeldes haben keinen Anspruch auf eine Annahme der Meldung.
Aussteller, die nicht zur Ausstellung kommen können, sind verpflichtet, dies rechtzeitig beim Meldebüro zu entschuldigen. Unentschuldigtes Fernbleiben kann zum Ausschluss von künftigen Ausstellungen führen. In jedem Fall sind die Ausstellungsgebühren zu entrichten, diese werden bei Abmeldung vor Meldeschluss an den Aussteller zurückerstattet, anfallende Gebühren werden abgezogen. Nach Meldeschluss erfolgt keine Rückerstattung des Meldegeldes.
Jede Katze muss gegen Katzenseuche (Panleukopenie) und Katzenschnupfen geimpft sein. Die Impfung darf je nach Impfstoff nicht älter als 1 bzw. 2 Jahre sein. Ausgestellte Würfe bedürfen der Erstimpfung. Weitere Impfungen (Tollwut) müssen den örtlichen veterinärärztlichen Bestimmungen entsprechen. Detaillierte Veterinärbestimmungen sind Bestandteil der Meldebestätigung. Über die Impfungen ist ein Nachweis zu erbringen (Impfpass).
Jede auszustellende Katze unterliegt beim Einlass einer Kontrolle. Zur Ausstellung sind nur gesunde, nichttragende und Parasiten freie (Milben, Flöhe, Pilz usw.) Katzen zugelassen. Erkranken Katzen während der Ausstellung, müssen sie unverzüglich aus der Halle entfernt werden. Nichtkontrollierte Katzen dürfen nicht in die Ausstellungshalle gebracht werden.
Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der Ausschluss des Ausstellers von der Ausstellung.
Weiße Katzen dürfen ab der offenen Klasse nur noch mit Bestätigung eines audiometrischen Testes an unseren Ausstellungen teilnehmen!
Für jede angemeldete Katze steht ein Ausstellungskäfig zur Verfügung, es sei denn, der Veranstalter vergibt in Absprache mit dem Aussteller einen Käfig für mehrere Tiere. Für Würfe steht ein Doppelkäfig zur Verfügung, daraus einzeln bewertete Jungtiere erhalten keinen einzelnen Käfig. Die zugewiesenen Käfige dürfen nur mit Genehmigung der Ausstellungsleitung gewechselt werden.
Jeder Ausstellungskäfig muss vom Aussteller mit einer weichen Unterlage ausgelegt werden und ist an drei Seiten mit einem Vorhang zu versehen, um unnötigen Stress der Katzen zu vermeiden. Zur weiteren Ausstattung des Käfigs durch den Aussteller gehört eine Katzentoilette, ein Fress- und ein Trinknapf.
Die Käfige sind sorgsam zu behandeln. Auflehnen ist verboten. Ebenso ist keine größere kommerzielle Reklame auf den Käfigen gestattet.
Der Aussteller verpflichtet sich, seine Katzen während der gesamten Ausstellungsdauer in den Käfigen zu lassen. Nachts sind die Tiere aus der Ausstellung zu entfernen. Weiterhin verpflichtet sich der Aussteller, während der Ausstellung seine Katzen ausreichend zu versorgen und Katze und Käfig sauber zu halten.
Kein verkauftes Jungtier darf vor Ende der Ausstellung die Veranstaltung verlassen!
Grundsätzlich hat der Aussteller oder eine von ihm beauftragte Person während der Zeit des Richtens am Käfig zu verweilen, um jederzeit für die Ausstellungsleitung ansprechbar zu sein und pünktlich beim Richten zu erscheinen.
Die Aufsicht im Richterraum hat der Chefsteward; er ist gegenüber den Stewards weisungsberechtigt; gleichzeitig ist er das Bindeglied zwischen Richter und Ausstellungsleitung.
Die Beurteilung der Katzen erfolgt durch von dem KFG e.V. anerkannte Richter. Die Bewertung erfolgt nach dem Standard des Veranstalters. Bei Disqualifikation muss ein zweiter Richter gegenzeichnen. Das Richterurteil ist unanfechtbar.
Richter, sowie in deren Haushalt lebende Personen, dürfen ihre Katzen auf Ausstellungen, auf denen sie richten, nur außer Konkurrenz ausstellen.
Der Aussteller erhält für jede Katze nach Beendigung des Richtens eine Bewertungsurkunde mit Richterbericht. Während der Dauer der Ausstellung gilt in der Ausstellungshalle und im Richterraum ein generelles Rauchverbot.
Auf internationalen Ausstellungen des KFG e.V. können Katzen in folgenden Ausstellungsklassen, getrennt nach Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar, sowie Hauskatzen gemeldet werden und dort Siegeranwartschaften und Titel erringen:
- Babyklasse 10 Wochen - 3 Monate
Für alle Katzen die am ersten Tag der Ausstellung mindestens 10 Wochen und höchstens 3 Monate alt sind. Die Einteilung erfolgt nach Rasse, Farbe, Geschlecht. Es wird keine Siegeranwartschaft vergeben.
- Kittenklasse 3-6 Monate
Für alle Katzen, die am ersten Ausstellungstag mindestens 3 Monate, aber noch nicht 6 Monate alt sind. Die Einteilung der Klassen erfolgt nach Rasse, Farbe, Geschlecht. Ein Tier, das von mindestens zwei verschiedenen Richtern drei „CACP“ in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Kitten-Champion“ zu führen.
- Jugendklasse 6-9 Monate
Für alle Katzen, die am ersten Ausstellungstag mindestens 6 Monate, aber noch nicht 9 Monate alt sind. Die Einteilung der Klassen erfolgt nach Rasse, Farbe und Geschlecht. Ein Tier, das von mindestens zwei verschiedenen Richtern drei „CACJ“ in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Jugend-Champion“zu führen. Offene Klasse/Kastratenklasse Für alle Katzen, die am ersten Ausstellungstag mindestens 9 Monate alt sind. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CAC“ bzw. „CAP“ (Certificat d’Aptitude au Championat/Premiorat) vergeben werden. Ein Tier, das von mindestens zwei verschiedenen Richtern drei„CAC“ bzw. „CAP“ in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Champion“ bzw. „Premior“ zu führen.
- Championklasse/Premiorenklasse
Für alle Katzen, die den Titel „Champion“ bzw. „Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACIB“ bzw. „CAPIB“ (Certificat d’Aptitude au Championat/Premiorat International de Beauté) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht drei „CACIB“ bzw. „CAPIB“ von mindestens zwei verschiedenen Richtern in mindestens zwei verschiedenen Ländern erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Internationaler Champion/Premior“ zu führen. oder Für alle Katzen, die den Titel „Champion“ bzw. „Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACIB“ bzw. „CAPIB“ (Certificat d’Aptitude au Championat/Premiorat International de Beauté) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht vier „CACIB“ bzw. „CAPIB“ von mindestens zwei verschiedenen Richtern erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Internationaler Champion/Premior“ zu führen.
- Internationale Championklasse/Internationale Premiorenklasse
Für alle Katzen, die den Titel „Internationaler Champion“ bzw. „Internationaler Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CAGCI“ bzw. „CAGPI“ (Certificat d’Aptitude au Grand Championat/Premiorat International) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht drei „CAGCI bzw. „CAGPI“ von zwei verschiedenen Richtern in mindestens zwei verschiedenen Ländern erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Großer Internationaler Champion/Premior“ zu führen. oder Für alle Katzen, die den Titel „Internationaler Champion“ bzw. „Internationaler Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CAGCI“ bzw. „CAGPI“ (Certificat d’Aptitude au Grand Championat/Premiorat International) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht vier „CAGCI“ bzw. „CAGPI“ von zwei verschiedenen Richtern erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Großer Internationaler Champion/Premior“ zu führen.
- Große Internationale Championklasse/Große Internationale Premiorenklasse
Für alle Katzen, die den Titel „Großer Internationaler Champion“ bzw. „Großer Internationaler Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACE“ bzw. „CAPE“ (Certificat d’Aptitude au Championat/Premiorat d’Europe) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht drei „CACE“ bzw. „CAPE“ von drei verschiedenen Richtern in drei verschiedenen Ländern ist berechtigt, den Titel „Europachampion“ bzw. „Europapremior“ zu führen. oder Für alle Katzen, die den Titel „Großer Internationaler Champion“ bzw. „Großer Internationaler Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACE“ bzw. „CAPE“ (Certificat d’Aptitude au Championat/Premiorat d’Europe) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht fünf „CACE“ bzw. „CAPE“ von drei verschiedenen Richtern erhalten hat , ist berechtigt, den Titel „Europachampion“ bzw. „Europapremior“ zu führen.
- Europa Championklasse/Europa Premiorenklasse
Für alle Katzen, die den Titel „Europa Champion“ bzw. „Europa Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACGE“ bzw. „CAPGE“ (Certificat d’Aptitude au Grand Championat/Premiorat d’Europe) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht drei „CACGE“ bzw. „CAPGE“ von drei verschiedenen Richtern in mindestens drei verschiedenen Ländern, ist berechtigt, den Titel „Großer Europachampion/Großer Europapremior“ zu führen. oder Für alle Katzen, die den Titel „Europa Champion“ bzw. „Europa Premior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „CACGE“ bzw. „CAPGE“ (Certificat d’Aptitude au Grand Championat/Premiorat d’Europe)vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht sechs „CAGCE bzw. „CAGPE“ von vier verschiedenen Richtern erhalten hat, den Titel „Großer Europachampion/Großer Europapremior“ zu führen.
- Großer Europa Championklasse/Großer Europa Premiorenklasse
Für alle Katzen, die den Titel „Großer Europachampion“ bzw. „Großer Europapremior“ führen. In dieser Klasse kann an das beste Tier seiner Rasse, Farbe und Geschlecht die Siegeranwartschaft „KWC“ bzw. „KWP“ (KFG World Champion/KFG World Premiorat) vergeben werden. Ein Tier, das in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht drei „KWC“ bzw. „KWP von drei verschiedenen Richtern in mindestens zwei verschiedenen Kontinenten erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „World Champion/World Premior“ zu führen. Eine Gegenzeichnung der Bewertungsurkunde ist möglich und erlaubt.
- Wurfklasse
Für alle Katzen aus einem Wurf, die am ersten Tag der Ausstellung mindestens 10 Wochen und höchstens 16 Wochen sind. Es müssen mindestens 3 Tiere zur Bewertung vorgestellt sein. Bester Wurf kann vergeben werden in Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar.
- Ehrenklasse
Für alle Katzen, die den Titel „Europa Champion“, „Großer Europachampion“, „World Champion“ führen, getrennt nach Lang-, Halblang- und Kurzhaar.
- Hauskatzenklasse
Für alle Katzen, die keinem bekannten Standard zuzuordnen sind. Hier können HCAP / HCAPIB / HCAGPI / HCAPE / HCAGPE und HKWP Titel errungen werden. Bei allen Hauskatzen wird eine Platzierung vorgenommen. Es kann der Titel „Beste Hauskatze“ vergeben werden.
- Bestimmungsklasse
Für Katzen, die laut Stammbaum einer anerkannten Rasse angehören, zur Bestimmung der Farbe vor dem eigentlichen Richten. Sobald vom eingeteilten Richter die Farbe festgelegt wurde, wird das Tier der entsprechenden Ausstellungsklasse zugeordnet und dann vom zuständigen Richter in dieser Klasse gerichtet. Die Bestimmung der Rasse über die Bestimmungsklasse ist nicht möglich.
- Außer Konkurrenz
Für Katzen, die ausgestellt, jedoch nicht gerichtet werden. Es sind die vollen Meldegebühren zu zahlen, ausgenommen Amme oder Muttertiere eines Wurfes.
Best of Variety Der Titel „Best of Variety“ kann vom Richter vergeben werden, sofern von der jeweiligen Varietät mindestens drei Tiere anwesend sind. Die Entscheidung über die Vergabe liegt jedoch allein im Ermessen des Richters. Falls das beste der anwesenden Tiere nach seiner Auffassung dem Ideal nicht nahe genug kommt, kann der Richter die Titelvergabe verweigern. Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde bestätigt.
Best in Show Aus den mit „Best in Show“ prämierten Tieren wird in geheimer Wahl (einfache Mehrheit entscheidet) ein „Best of Best“ für Langhaar und Halblanghaar und Kurzhaar ermittelt. Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde vermerkt. Kastraten erhalten ein separates Best of Best aus allen Best in Show Kastraten Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar.
Best over All Aus den mit „Best of Best“ prämierten Tieren wird in geheimer Wahl (einfache Mehrheit entscheidet) ein „Best over All“ ermittelt. Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde vermerkt. Geringfügige Abweichungen behält sich die Ausstellungsleitung vor.
Als Veranstalter ist der KFG e.V. von jeglicher Haftung befreit. Aussteller und Besucher haften für von ihnen bzw. ihren Tieren evtl. verursachte Schäden selbst.
Katzen-Freunde-Germania e.V. erstellt am 5. Mai 2001
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