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Zuchtbuch |
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 15. März 2009 um 19:52 Uhr |
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Liebe Mitglieder, aus gegebenen Anlass teilen wir hier mit, dass zukünftig Anträge für Stammbäume von unserem Zuchtbuch nur noch dann ausgestellt werden, wenn alle Unterlagen komplett und in Schriftform eingereicht sind. Dazu gehören: eine Wurfmeldung; diese kann online ausgefüllt werden. Die Ahnentafeln beider Elterntiere, auch dann wenn schon als Kopie dem Zuchtbuch vorgelegen, müssen eingereicht werden. Falls Ihre Katze durch einen Kater einer anderen Cattery belegt wurde, ist hier selbstverständlich, ohne Ausnahme, eine Deckbescheinigung mit Unterschrift des Deckkaterbesitzers vorzulegen. Titelbestätigungen zum Nachweis des erreichten Titel der Elterntiere sind ebenso in Kopie beizulegen. Eventuelle Farbänderungen der Elterntiere sind durch Richterberichte zu belegen. Bei Stammbäumen von Fremdvereinen ist ausschließlich der erstellende Verein zur Korrektur berechtigt. Nur Stammbäume der KFG können auch bei uns umgeschrieben werden. Negative PKD Testergebnisse werden nur dann eingetragen, wenn die betreffende Katze gechipt ist und diese Chipnummer auf dem Testergebnis durch einen Tierarzt bestätigt wird. Als seriöser Züchter wissen Sie auch, dass wir einen negativen HCM Schall der Elterntiere nicht in die Stammbäume eintragen können, da durch einen einmaligen Schall eine HCM Erkrankung nicht ausgeschlossen werden kann. Sobald ein sicherer Gentest für diese Erkrankung vorliegt, können wir nach Antrag auf einer Mitgliederversammlung eine anders lautende Entscheidung treffen. Mutterkatzen dürfen frühestens im Alter ab 10 Monaten belegt werden und höchstens drei Würfe in zwei Kalenderjahre gebären. Bei einer vorzeitigen Eindeckung ist dies durch ein schriftliches Attest des Tierarztes zu belegen. Generell werden hier nur wirklich zwingende Gründe anerkannt. Diese Bescheinigung hat dem Zuchtbuch vor Geburt eines weiteren Wurf vorzuliegen. Generell müssen alle geborenen Würfe innerhalb von 7 Tagen nach Geburt unserem Zuchtbuch in Schriftfom gemeldet werden. Hierzu genügt eine kurze Email, aus der hervorgeht, welche Katze mit welchem Kater verpaart wurde und welche Anzahl an Kitten geboren wurden. Die endgültigen Stammbäume müssen dann bis zum Alter von 8 Wochen (bei Maskenkatzen bis 10 Wochen) mit einer ordentlich ausgefüllter Wurfmeldung, in der Farbe, Geschlecht und Namen der Tiere deutlich erkennbar sind, an unser Zuchtbuch geschickt werden. Bei Verspätungen werden ab sofort pro Jungtier und Woche der Verspätung 2,- € Strafgebühr fällig. Es werden nur Stammbäume von kompletten Würfen erstellt. Stammbaumgebühren werden sofort nach Erstellung von ihrem Konto abgebucht. Für Selbstzahler gilt ab sofort: Stammbaumgebühren müssen sofort nach Antragstellung auf unser Konto eingezahlt werden. Sobald diese Gebühren dem Konto der KFG gutgeschrieben sind, werden die beantragten Stammbäume erarbeitet. Wir als KFG Team sind darauf angewiesen, dass Sie als Mitglieder uns bei der Ausübung unserer Tätigkeiten unterstützen. Gerade unser Zuchtbuch, dass sehr schnell und gewissenhaft arbeitet um Ihnen Ihre Stammbäume schnellstmöglich zukommen zu lassen, kann nicht stundenlange Recherche am Computer vornehmen um die oftmals nicht korrekt ausgefüllten Wurfmeldungen zu Ihrer Zufriedenheit zu bearbeiten. Auch bei unserem Zuchtbuch könnten einmal Fehler vorkommen, selbstverständlich werden Sie dann kostenlosen Ersatz der Papiere erhalten. genauso selbstverständlich muss es aber auch sein, dass von ihnen gemachte Fehler die zur Neuerstellung von Ahntentafeln führen, die Stammbaumgebühren nochmals bezahlt werden müssen. Mit freundlichem Gruß der KFG Vorstand |
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