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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 05. Januar 2010 um 22:20 Uhr | |||||||||||||||
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Richtlinie zur Richterausbildung und Richterprüfung
Vorwort: 1. Voraussetzungen für das Richterexamen Um eine Richterprüfung ablegen zu dürfen, muss der Anwärter:
Für Folgeexamen sind mindestens 5 weitere Richterschülerzeugnisse erforderlich, die von 3 verschiedenen Richtern unterzeichnet sein müssen. Der Zeitraum zwischen dem 1. Richterschülerzeugnis und dem 1. Richterexamen darf nicht mehr als 2 Jahre betragen. Ein Antrag zur Prüfungszulassung soll 6 Wochen vor Prüfungstermin in schriftlicher Form bei den betroffenen Gremien vorliegen. Mit dem Antrag müssen die erforderlichen Unterlagen für die entsprechende Prüfung eingereicht werden. Die Prüfung muss von mindestens 2 Richtern abgenommen werden. Richter, die als Examinatoren auftreten, müssen mindestens 2 Jahre Richter in der zu prüfenden Rasse bzw. Varietät sein oder diese wenigstens 20 mal gerichtet haben. Eine praktische Richterprüfung ist nur möglich, wenn genügend Katzen der entsprechenden Rasse bzw. Varietät gemeldet haben, und zwei geeignete Examinatoren bereit sind die Prüfung abzunehmen. Die theoretische und die praktische Prüfung wird in der Regel nach dem GCCF-Standard abgelegt. Abweichungen legt die Ausstellungsleitung zusammen mit den Prüfungsrichtern und dem Prüfungskandidaten vorab fest.
2. Die theoretische Prüfung Die Theorieprüfung besteht aus 3 Teilen:
Am Anfang stehen allgemeine Fragen zur Katzengenetik und der Richtertätigkeit auf Ausstellungen; mindestens 20 Fragen in schriftlicher Form. Im weiteren Vorfeld der rassespezifischen Prüfungen stehen die Farbprüfungen, unabhängig davon, mit welcher Rasse oder Farbe die Prüfung begonnen wird.
Ein rassespezifischer Teil kann nur begonnen werden, wenn alle Farbprüfungen abgelegt sind, die diesen Teil betreffen. Beispiele zur Erklärung: Die Farbprüfungen sind einmalig und gelten auch für andere Haarkategorien bei Folgeexamen. Der rassespezifische Teil kann in den unter 4. aufgeführten Gruppen, sowie einzeln abgeprüft werden. Die Prüfung in Gruppen wird empfohlen. Es darf jedoch maximal eine Gruppe pro Ausstellungswochenende abgelegt werden. Für Hauptrassen sind mindestens 10 Fragen in schriftlicher Form erforderlich, für untergeordnete Rassen genügen 5 Fragen. Ist ein Richter bereits in einer Haarkategorie Allroundrichter und hat in den anderen beiden Haarkategorien mindestens eine Gruppe vollständig abgelegt, können Folgeexamen auch in mündlicher Form erfolgen, wenn es beide Examinatoren im Bezug auf Rasse und anwesende Katzen als sinnvoll erachten. Eine mündliche Form muss zwingend vor beiden Examinatoren erfolgen. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich ohne zur Hilfenahme von Büchern oder anderer Hilfsmittel. Ein angemessener Zeitrahmen für die Beantwortung der Fragen wird von den Examinatoren festgelegt. Die Antworten werden durch die beiden Prüfungsrichter kontrolliert. Die Prüfung ist bestanden, wenn 80 % der Fragen richtig beantwortet sind. Sind nur 7 0% der Fragen richtig beantwortet, wird eine mündliche Nachprüfung erforderlich, die vor beiden Examinatoren eine Aufwertung des zuvor erlangten Prüfungsergebnisses darstellen muss. Sind weniger als 70 % der Fragen richtig beantwortet, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Besteht ein Anwärter die Theorie nicht, darf er sie 2 mal wiederholen. Danach wird empfohlen, den Anwärter nicht mehr zu weiteren Prüfungen in dieser Kategorie zuzulassen. Die letztendliche Entscheidung darüber obliegt der Ausstellungsleitung zusammen mit den Examinatoren. Generell sind Ausstellungsleitung und die Examinatoren vom Anwärter in Kenntnis zu setzen, wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt.
3. Die praktische Prüfung Die praktische Prüfung wird anlässlich einer internationalen Katzenausstellung im Richterraum absolviert. Sie wird abgelegt, um beurteilen zu können, ob der Anwärter Der Prüfungsrichterbericht beinhaltet die Nummer, die Rasse, das Geschlecht und den Titel des Tieres, aber nicht dessen Farbe. Der Richterbericht des Anwärters soll das gleiche Bewertungsergebnis aufweisen wie der des Bewertungsrichters. Sollte eine Abweichung auftreten, muss das Tier geholt werden und der Anwärter muss seine Angaben erklären. Es kann eine abweichende Meinung über ein Tier bestehen, jedoch muss diese im Rahmen des Standards begründet werden können. Der praktische Teil des Examens muss vor der Best in Show beendet sein. Die Anzahl der Katzen in der praktischen Prüfung muss in Relation zur Menge der ausgestellten Rassen bzw. Farben stehen.
4. Gruppen 1. Langhaar inkl. Exotic Shorthair
Eine Zusammenfassung der Gruppen ist möglich, wenn alle Farbexamen bestanden sind. Alle Gruppen müssen jedoch in angemessener Anzahl vertreten und abgeprüft werden, ebenso beide Haarkategorien. 2. Halblanghaar
3. Kurzhaar
Für die Rassen in Klammer ist schriftliche Theorie oder praktisch/mündlich ausreichend, wenn die Hauptrasse in Theorie und Praxis bestanden wurde. Als Hauptrasse ist die jeweils Erstgenannte einer Gruppe zu verstehen. Die Reihenfolge der Gruppen ist frei wählbar. Es ist auch möglich, für jede Rasse eine separate Prüfung abzulegen. Der Kandidat muss nicht Allroundrichter einer Haarkategorie sein, bevor er eine Prüfung in einer anderen Haarkategorie ablegen kann. Bei eventuellen Abweichungen beschließen die Ausstellungsleitung zusammen mit den Examinatoren und dem Prüfungsanwärter.
5. Weiterbildung Die aufgeführten Rassen stellen nur die Mindestanforderung dar, um den Status „Allroundrichter“ für eine Haarkategorie bzw. am Ende „Allbreed“ zu erreichen. Es wird dringend empfohlen die Ausbildung auf möglichst viele Rassen, insbesondere auch neu aufkommende Rassen, selbstständig zu erweitern und durch ein Examen abzuschließen. Die kontinuierliche Weiterbildung auf neue Rassen oder Veränderungen ist für alle Richter obligatorisch.
Der Arbeitskreis
Die Richtlinie wird von den Autoren allen freien Verbänden/Vereinen in Deutschland für die Nutzung zur Verfügung gestellt. Änderungen oder Abwandlungen sind nicht erlaubt.
Andreas Kretschmer-Kraiczek |
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